Der beim Amtsgericht Nürnberg eingetragene „Verein der Freunde der Grundschule Holzheim e. V.“ wurde am 12.10.1998 von engagierten Eltern und Lehrern der Schule gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt.
Seit November 2023 besitzt der Förderverein einen neu gewählten Vorstand mit Herrn Andre Müller-Naber als 1. Vorsitzender und Frau Kern als 2. Vorsitzende.
Frau Christina Dotzer führt das Amt des Kassenwarts und Frau Christine Deml agiert als Schriftführerin.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Grundschule Neumarkt-Holzheim durch Beschaffung von zeitgemäßen Lernmitteln und durch Beihilfen für schulische Veranstaltungen. Die Schule wird immer dann finanziell bei sinnvollen Anschaffungen unterstützt, wenn die Kosten durch den Sachaufwandsträger nicht oder nur teilweise übernommen werden.
So wurden im Laufe der Zeit u. a. folgende Anschaffungen getätigt:
Im Frühjahr jeden Jahres wird eine Mitgliederversammlung des Fördervereins einberufen, zu der jedes Mitglied eine Einladung erhält. Dabei wird ein Rechenschafts- und Kassenbericht vorgelegt und über mögliche finanziell zu unterstützende Projekte, sowie Anregungen von Seiten der Lehrer und Eltern diskutiert.
Damit der Verein weiterhin seine finanzielle Unterstützung gewähren kann und viele Ziele und Vorhaben in die Tat umgesetzt werden können, ist er auf eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern sowie Spenden angewiesen. Alle Gelder kommen ausschließlich den Kindern zugute.
Die Kinder verbringen ein Großteil des Tages in der Schule und sollen sich dort wohlfühlen.
Wir bitten Sie, werden Sie Mitglied (Jahresbeitrag z. B. 10 €) oder unterstützen Sie den Förderverein mit einer einmaligen Spende, die steuerlich voll abgesetzt werden kann
Bankverbindung:
IBAN DE91760520800005276001
(Sparkasse Neumarkt-Parsberg)
Ab einem Betrag von 200,- Euro wird automatisch eine Spendenquittung ausgestellt.
Den Aufnahmeantrag finden Sie hier:
Mit Verlassen der Schule endet automatisch die Mitgliedschaft im Förderverein.
Wir würden uns sehr freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.